Recht haben und Recht bekommen -
Informationsveranstaltung des GEW-Kreisverbandes mit Mario Sandfort


Über Neuerungen in der Rechtsetzung und Rechtsprechung informierte Kollege Mario Sandfort, Leiter der GEW-Landesrechtsstelle, auf einer Veranstaltung des GEW-Kreisverbandes Steinfurt in Rheine.

Als ein Aspekt, der für alle noch in aktiven Schuldienst befindlichen Kolleginnen und Kollegen, von erheblichem Interesse war, erwies sich die steuerliche Behandlung der Kosten für das häusliche Arbeitszimmer. Die nur wenige Monate alte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes hat dazu geführt, dass die in den letzten Wochen verschickten Steuerbescheide für das Jahr 2009 diese Kosten erstmals seit 2007 wieder als steuermindernd berücksichtigen.

Für die Steuerjahre dazwischen - so Sandfort (links) werde das Finanzamt bei entsprechend erfolgter Antragstellung von sich aus die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer erst dann nachträglich berücksichtigen, wenn eine neue gesetzliche Regelung hierzu wirksam geworden sei.


Wer eine frühere Steuerrückzahlung wünsche, müsse dies vorher selbst beantragen, laufe dann allerdings auch Gefahr, dass nach einer Steuerrückzahlung auf der Grundlage von maximal 1250 € anrechenbaren Kosten eine Nachschusspflicht entstehen könne, falls der Gesetzgeber künftig die Obergrenze für die anrechenbaren Kosten niedriger ansetze.

Das zweite zentrale Thema des Abends waren die mit der Erhöhung der Höchstaltersgrenze von 35 auf 40 Jahre verbundenen Rechtsfragen. Sandfort machte anschaulich deutlich, welche Konsequenzen sich aus dem diesbezüglichen Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 19. Februar 2009 für den betroffenen Personenkreis ergeben.

Nach seiner Einschätzung ist die Verbeamtung in aller Regel einem Angestelltenverhältnis vorzuziehen, es seien jedoch gewisse Risiken einer Verbeamtung zu beachten:


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