Menschenrecht auf Bildung gilt auch für alle Flüchtlinge



Das Menschenrecht auf Bildung muss für alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen gelten – ausnahmslos. Das entspricht der UN-Kinderrechtskonvention und dem Berufsethos der Bildungsinternationale, dafür tritt die GEW ein.
In vielen Orten der Bundesrepublik sind ehrenamtliche Helferinnen und Helfer engagiert, Flüchtlingen ihre ersten Schritten beim Erwerb der deutschen Sprache zu erleichtern. In Rheine leistet der Verein Flüchtlingshilfe e.V. auf diesem Gebiet vorbildliche Arbeit.
Als Beauftragter des GEW-Kreisverbandes Steinfurt überreichte Kollege Lothar Kurz jetzt eine Geldspende an die Vorsitzende der Flüchtlingshilfe Rheine, Petra Gaasbeek, mit der geeignete Unterrichtsmaterialien für die Flüchtlingsarbeit angeschafft werden sollen.

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