Menschenrecht
auf Bildung gilt auch für alle Flüchtlinge

Das Menschenrecht auf Bildung muss für alle Kinder, Jugendlichen und
Erwachsenen gelten – ausnahmslos. Das entspricht der
UN-Kinderrechtskonvention und dem Berufsethos der Bildungsinternationale,
dafür tritt die GEW ein.
In vielen Orten der Bundesrepublik sind ehrenamtliche Helferinnen
und Helfer engagiert, Flüchtlingen ihre ersten Schritten beim Erwerb
der deutschen Sprache zu erleichtern. In Rheine leistet der Verein
Flüchtlingshilfe e.V. auf diesem Gebiet vorbildliche Arbeit.
Als Beauftragter des GEW-Kreisverbandes Steinfurt überreichte
Kollege Lothar Kurz jetzt eine Geldspende an die Vorsitzende der
Flüchtlingshilfe Rheine, Petra Gaasbeek, mit der geeignete
Unterrichtsmaterialien für die Flüchtlingsarbeit angeschafft werden
sollen.
Zurück